Guten Tag, Sie können dem Nachbarn eine Erklärung über die Verleumdung der Polizei auf der Grundlage von Artikel 128 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs schreiben oder beim Gericht einen Antrag auf Schutz der Ehre und Würde auf der Grundlage von Artikel 152 des Bürgerlichen Gesetzbuchs stellen und die Zahlung einer Entschädigung gemäß Artikel 151 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangen
Artikel 128.1 des Strafgesetzbuches. Verleumdung
1. Verleumdung, dh Verbreitung wissentlich falscher Informationen, Missachtung der Ehre und Würde einer anderen Person oder Untergrabung ihres Ansehens;
wird mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu fünfhunderttausend Rubel oder in Höhe von oder sonstigen Einkünften der verurteilten Person für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten oder mit Zwangsarbeit für eine Dauer von bis zu einhundertsechzig Stunden bestraft.
2. Verleumdung, die in einer öffentlichen Rede, einem öffentlich ausgestellten Werk oder den Medien enthalten ist;
wird mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu einer Million Rubel oder in Höhe der Löhne oder sonstigen Einkünfte des Verurteilten für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr oder mit Zwangsarbeit für eine Dauer von bis zu zweihundertundvierzig Stunden bestraft.
3. Verleumdung unter Verwendung der eigenen offiziellen Position -
wird mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu zwei Millionen Rubel oder in Höhe des Gehalts oder sonstigen Einkommens des Verurteilten für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren oder mit Zwangsarbeit für eine Dauer von bis zu dreihundertundzwanzig Stunden bestraft.
4. Verleumdung, dass eine Person an einer Krankheit leidet, die eine Gefahr für andere darstellt, sowie Verleumdung, verbunden mit der Beschuldigung einer Person, die eine sexuelle Straftat begangen hat,
wird mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu drei Millionen Rubel oder in Höhe des Gehalts oder sonstigen Einkommens des Verurteilten für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren oder mit Zwangsarbeit für eine Dauer von bis zu vierhundert Stunden bestraft.
5. Verleumdung, verbunden mit der Anschuldigung einer Person eines schweren oder besonders schweren Verbrechens,
wird mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu fünf Millionen Rubel oder in Höhe des Gehalts oder sonstigen Einkommens des Verurteilten für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren oder mit Zwangsarbeit für eine Dauer von bis zu vierhundertachtzig Stunden bestraft.
Artikel 152 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Schutz der Ehre, Würde und des Rufs des Unternehmens
(1) Ein Bürger hat das Recht, vor Gericht eine Widerlegung von Informationen zu verlangen, die seine Ehre, Würde oder seinen Ruf als Unternehmer in Misskredit bringen, wenn der Vertreiber dieser Informationen die Richtigkeit nicht nachweist. Die Widerlegung sollte auf die gleiche Weise erfolgen, wie Informationen über den Bürger verbreitet wurden, oder auf eine ähnliche Weise.
Auf Antrag interessierter Kreise ist der Schutz der Ehre, Würde und des Ansehens eines Bürgers nach seinem Tod zulässig.
2. Informationen, die die Ehre, Würde oder das Ansehen eines Bürgers in Misskredit bringen und in den Massenmedien verbreitet werden, müssen in denselben Massenmedien widerlegt werden. Ein Bürger, zu dem die angegebenen Informationen in den Massenmedien verbreitet werden, hat das Recht, neben einer Widerlegung auch die Veröffentlichung seiner Antwort in denselben Massenmedien zu verlangen.
3. Enthält ein von der Organisation ausgestelltes Dokument Informationen, die die Ehre, Würde oder das Ansehen eines Bürgers in irgendeiner Form verletzen, so wird dieses Dokument ersetzt oder widerrufen.
4. In Fällen, in denen die Informationen, die die Ehre, Würde oder den Ruf eines Bürgers in Misskredit bringen, allgemein bekannt geworden sind und die Widerlegung daher nicht veröffentlicht werden kann, hat der Bürger das Recht, die Entfernung relevanter Informationen sowie die Unterdrückung oder das Verbot der weiteren Verbreitung dieser Informationen durch Beschlagnahme zu verlangen und entschädigungslose Vernichtung zum Zwecke des Inverkehrbringens von Kopien materieller Medien, die die angegebenen Informationen enthalten, sofern diese nicht vernichtet wurden Bei der Vervielfältigung materieller Medien ist die Entfernung relevanter Informationen nicht möglich.
5. Stellt sich heraus, dass Informationen, die die Ehre, Würde oder das Ansehen eines Bürgers schädigen, nach der Verbreitung im Internet verfügbar sind, so hat der Bürger das Recht, die Entfernung relevanter Informationen sowie die Widerlegung der Informationen in einer Weise zu verlangen, die sicherstellt, dass die Widerlegung an die Nutzer des Internets gesendet wird.
6. Das Verfahren zur Widerlegung von Informationen, die die Ehre, Würde oder das Ansehen eines Bürgers in anderen als den in den Absätzen 2 bis 5 dieses Artikels genannten Fällen verleugnen, wird vom Gericht festgelegt.
7. Die Anwendung von Maßnahmen der Verantwortlichkeit für die Nichterfüllung auf den Verletzer entbindet ihn nicht von der Verpflichtung, die vorgeschriebene Handlung durchzuführen.
8. Ist es nicht möglich, eine Person zu ermitteln, die Informationen verbreitet, die die Ehre, Würde oder das Ansehen eines Bürgers in der Wirtschaft verletzen, so hat der Bürger, in dessen Namen diese Informationen verbreitet werden, das Recht, sich mit den Informationen, die nicht der Realität entsprechen, an das Gericht zu wenden.
9. Ein Bürger, über den Informationen verbreitet wurden, die seine Ehre, Würde oder seinen Ruf in der Wirtschaft in Frage stellen, sowie die Widerlegung solcher Informationen oder die Veröffentlichung seiner Antwort, haben das Recht, Ersatz für Verluste zu verlangen, die durch die Verbreitung solcher Informationen entstehen.
10. Die Bestimmungen der Absätze 1 bis 9 dieses Artikels mit Ausnahme der Bestimmungen über den Ersatz von immateriellen Schäden können vom Gericht auch auf Fälle der Verbreitung von Informationen angewendet werden, die nicht der Realität eines Bürgers entsprechen, wenn ein solcher Bürger nachweist, dass die angegebenen Informationen nicht der Realität entsprechen. Gemäß den Anforderungen im Zusammenhang mit der Verbreitung dieser Informationen in den Medien beträgt die Frist ein Jahr ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Informationen in den relevanten Medien.
11. Die Bestimmungen dieses Artikels über den Schutz der Geschäftsreputation eines Bürgers mit Ausnahme der Bestimmungen über die Entschädigung für moralischen Schaden gelten jeweils für den Schutz der Geschäftsreputation.